Sachverständigenbüro Sebastian Schreiber Leyenkaulstraße 25a, 53343 Wachtberg +49 (0) 228 76378080 | mail@sv-saa.de
Eine Sprachalarmierungsanlage (SAA) gem. DIN VDE 0833-4 ist eine Anlage zur Alarmierung mittels (Brandfall)Durchsagen. Diese können entweder aus dem Sprachspeicher der Anlage automatisch abgespielt werden oder durch Interventionskräfte an z.B. der Feuerwehreinsprechstelle (FES)Live eingesprochen werden. An eine Sprachalarmanlage werden Ansprüche an die Sprachverständlichkeit wie auch an der Funktionserhalt der Leitungen im Brandfall gestellt. Alle eingesetzten Produkte müssen der EN 54 entsprechen. EN 54-16: Sprachalarmzentralen, EN 54-4: Notstromversorgung, EN 54-24: Alarmierungslautsprecher.
Schulen, Einkaufszentren, Versammlungsstätten und Freizeitbäder sind z.B. typische Einsatzgebiete.
Für die Planung, Inbetriebnahme sowie die Instandhaltung von Sprachalarmanlagen ist eine Zertifizierung gem. DIN 14675 erforderlich, welche wir für alle Phasen nachweisen können.
Gerne betreuen wir Sie hier von der Konzeptphase bis zur Instandhaltung.
Elektroakustische Notfallwarnsysteme gem. DIN VDE 0828 / EN 50849
Mit der DIN EN 60849 / VDE 0828 Elektroakustische Notfallwarnsysteme von 1999 wurden die ersten technischen Anforderungen an elektroakustische Anlagen erstmals normativ festgeschrieben. Die genannte Norm richtete sich sowohl an Hersteller als auch an Errichter von elektroakustischen Notfallwarnsystemen.
Die seit 2017 gültige Fassung der VDE 0828-1 / EN 50849 legt neben elektrotechnischen Mindestanforderungen auch akustische Parameter fest, die die Anlagen erreichen müssen. Des Weiteren ist in dieser Änderung konkretisiert worden, dass elektroakustische Notfallwarnsysteme für den Einsatz bei einem Brandfall vom Anwendungsbereich ausgeschlossen werden.
Typische Einsatzgebiete sind im Wesentlichen Schulen oder z.B. der Einsatz in der Industrie
Der Ersatz von alten Anlagen von vor 2017 stellt eine besondere Herausforderung dar, die in enger Abstimmung mit Behörden und Prüfsachverständigen erfolgen muss.
Gerne Beraten wir Sie hierzu und stehen natürlich auch für die Instandhaltung Ihrer Systeme Herstellerübergreifend zur Verfügung.
ELA-Anlagen / Beschallungsanlagen ohne Sicherheitsanforderungen
Elektroakustische Lautsprecheranlagen (ELA) sind für die allgemeine Beschallung vorgesehen. Ob es sich um das „Ladenradio“ im Supermarkt geht oder um z.B. Aufrufanlagen in Arztpraxen oder Behörden. Die Systeme sind auf Verständlichkeit und Reichweite ausgelegt und können auch zur Beschallung von z.B. Aulen, Hörsälen oder Sporthallen problemlos eingesetzt werden.
Gerne Beraten wir Sie hierzu und stehen natürlich auch für die Instandhaltung Ihrer Systeme Herstellerübergreifend zur Verfügung.
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